26
Mai
Touristische Übernachtungen sicher willkommen.
Bei uns können Sie auch für touristische Anlässe sicher übernachten. Bei touristischen Übernachtungen benötigen Sie lt. Nds. Corona-Verordnung bei Anreise eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h). Ab der vierten Übernachtung muss eine neue Bescheinigung im Hotel vorgelegt werden. Testerleichterungen gelten für geimpfte/genesene Personen lt. Verordnung. Beaufsichtige Selbsttests bieten wir nicht an. Ein Schnelltestzentrum ist in fußläufiger Nähe (Fußgänger-Walk-in sowie Kfz-Drive-in) vorhanden. Hier geht’s weiter zum Testzentrum am Zoo. (Übernachtungen zu notwendigen Zwecken wie anlässlich Dienst- und Geschäftsreisen unterliegen keiner Testpflicht.)