19
Jan
Ab sofort gilt 2G anstatt 2G plus / 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung
Aktuell gilt bei uns 2G sowie FFP2-Masken-Pflicht.
Insofern Sie anlässlich einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung übernachten, gilt für Sie 3G. Ein Nachweis über die Bildungsmaßnahme ist zu erbringen.
Das Einhalten des Abstandsgebots ist ebenso Vorschrift der Verordnung.
Die generelle Anwendung der 2G-Regel oder 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.